Viele Unternehmen haben über die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) Zielvereinbarungen mit dem Bund abgeschlossen, um von der CO2-Abgabe befreit zu werden. Der Kauf von Ökostrom kann dabei als Massnahme angerechnet werden.
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Anrechenbarkeit Ökostrom bei der EnAW
- Der Kauf von Ökostrom nach dem Qualitätslabel naturemade star (oder gleichwertig) kann im Monitoring der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) als Massnahem angerechnet werden. Der Ökostrom muss für mindestens 12 Monate gekauft werden und jährlich gegenüber der EnAW belegt werden.
- Sie können somit gleichzeitig Ihr Image als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen steigern, sich vom Wettbewerb differenzieren und den Ökostromkauf bei der EnAW anrechnen lassen.
- Die Anrechnung wird methodisch wie eine stromsparende Massnahme behandelt. Der Netzbezug reduziert sich nicht. Der Kauf von Ökostrom fliesst also nicht in die Zielbildung ein, sondern wird als Massnahme angerechnet.
- Handhabung beim Monitoring Energie- und KMU-Modell: Die Massnahme wird im Energie-Modell ins Monitoring als manuelle Massnahme eingegeben.
- Handhabung beim Monitoring Benchmark-Modell: Der Ökostromkauf wird hier beim Netzbezug abgezogen, da bei diesem Modell keine Massnahmenwirkungen in das Monitoringsystem einbezogen werden.
Entscheiden Sie sich noch heute für Ökostrom der BKW und profitieren Sie nicht nur in Ihrer Kommunikation und Ihrem Image, sondern auch bei der Befreiung von der CO2-Abgabe.
Ihr Kundenbetreuer erstellt Ihnen gerne eine individuelle Offerte für Ökostrom aus Solar-, Wind oder Wasserkraft.
Weitere Informationen:
- Anrechenbarkeit von Ökostrom bei der EnAW (21 KB, pdf)

