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Häufige Fragen

1. Kann ich mein Stromprodukt selber wählen?

Die Zuteilung der Stromprodukte richtet sich nach der Höhe Ihres Jahresverbrauchs:

  • 1to1 energy easy light: Der Einfachtarif ist für sparsame Kunden, die in der Nacht wenig Strom verbrauchen. Für einen jährlichen Verbrauch bis rund 20‘000 kWh. Mehr…

  • 1to1 energy easy: Der günstige Nachttarif für Kunden mit einem erhöhten Stromverbrauch in der Nacht. Für einen jährlichen Verbrauch bis rund 20‘000 kWh. Mehr…

  • 1to1 energy easy power: Das ideale Produkt für Kunden mit grösserem Strombedarf sowie für Klein- und Mittelbetriebe. Der jährliche Verbrauch ist zwischen 20‘000 kWh-100‘000 kWh. Mehr…

  • 1to1 energy break: Das Zusatzprodukt für festangeschlossene Geräte und Anlagen die während der Hochtarifzeit zweimal während zwei Stunden unterbrochen werden können, z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler etc. Mehr…

Alle oben genannten Stromprodukte entsprechen dem Standard-Mix der BKW. Dieser setzt sich aus ca. 65 % nicht erneuerbarer und ca. 35 % erneuerbarer Energie zusammen.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit Ihren Strom-Mix individuell zu bestimmen. Entscheiden Sie sich für den Kauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und decken Sie Ihren Stromverbrauch mit 100% erneuerbarer Energie. So nehmen Sie aktiven Einfluss auf die zukünftige Stromproduktion. Mehr…

2. Wie muss ich vorgehen damit ich einen Tag- und Nachttarif erhalte?

Der Wechsel von einem Einfachtarif auf einen Doppeltarif bedingt möglicherweise eine Änderung an Ihrer Zählerinstallation.

Wenn Sie Mieter sind, so teilen Sie bitte Ihren Wunsch nach einem Produktwechsel/Zählerwechsel dem Hauseigentümer mit. Die notwendigen Elektroinstallationen können nur mit dessen Einverständnis erfolgen.

Wenn Sie Hauseigentümer sind, so beauftragen Sie bitte einen Elektroinstallateur für die Anpassung der Zählerinfrastruktur. Er wird die Änderung anschliessend bei der BKW einreichen.
Zu beachten ist, dass der notwendige Platz für die Messeinrichtungen (Zähler + Rundsteuerempfänger) geschaffen sowie die notwendige Verdrahtung bereitgestellt werden muss. Eine Kostenschätzung des Elektroinstallateurs ist empfehlenswert, da die Installationskosten je nach vorhandener Infrastruktur stark schwanken können.

3. Muss ich mich selber als Strombezüger anmelden?

Ja, wenn Sie eine Wohnung oder Liegenschaft übernehmen, melden Sie sich bitte an. Ihre An-meldung oder Umzugsmeldung bei BKW können Sie dem Kundenservice unter der Telefon-Nr. 0844 121 113 melden oder auch bequem online erfassen. Mehr…

4. Wo kann ich meinen Umzug melden?

Ihre Umzugsmeldung können Sie bequem online erfassen. Mehr…
Für weitere Auskünfte hilft Ihnen unser Kundenservice von Montag bis Freitag zwischen 07.00-18.00 Uhr unter der Telefon-Nr. 0844 121 113 gerne weiter.

5. Warum meldet mich nicht die Verwaltung als Strombezüger an?

Sie als Kunde sind der Vertragspartner für den Strombezug, die Anmeldung muss von Ihnen getätigt werden. Die Kosten für den Strombezug sind in der Regel nicht als Nebenkosten im Mietvertrag enthalten.

6. Gibt es Kündigungsfristen, wenn ich wegziehe?

Die Kündigungsfrist für den Strombezug beträgt bei einem Wegzug 30 Tage. Wenn Sie innerhalb des BKW-Versorgungsgebietes umziehen, können wir dies mit einer Frist von 5 Tagen bearbeiten. Ihren Umzug können Sie dem Kundendienst unter der Telefon-Nr. 0844 121 113 melden oder auch bequem online erfassen. Mehr...

7. Warum erhalte ich 4 Stromrechnungen pro Jahr?

Die Rechnungsstellung an Sie als Kunde erfolgt in regelmässigen Zeitabständen.

Abrechnungsperioden im Überblick:
Winterperiode: 1. Oktober-31. März
Sommerperiode: 1. April-30. September

Die Zählerstände werden halbjährlich abgelesen, jeweils im Frühling und im Herbst. Im April und Oktober erfolgt somit die Rechnungsstellung jeweils auf Basis der tatsächlichen Zählerablesung.

Zwischen den Zählerablesungen (Januar / Juli) erstellen wir Teilrechnungen (Akontorechnungen) in der Höhe des geschätzten Energiebezugs seit der letzten Ablesung.

8. Warum werden die Kosten für Energie, Netznutzung und Abgaben separat aufgeführt?

Mit Einführung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen per 1. Januar 2009 wird der Strompreis getrennt nach Energiekosten, Netznutzung, Abgaben an die Gemeinde sowie gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) ausgewiesen. Dies führt zu mehr Kostentransparenz, auch im Hinblick auf die zukünftige Marktöffnung.

9. Warum bezahle ich einen Grundpreis?

Beim Grundpreis handelt es sich um eine monatliche Grundgebühr für Ihren Stromanschluss.Mit dem Grundpreis werden fixe Kosten gedeckt, welche unabhängig vom Volumen (Kilowattstunde) des Strombezugs oder der Stromeinspeisung entstehen. Diese umfassen die Datenverwaltung, Datenaufbereitung, Datenverarbeitung mit Bereitstellen von Auswertungen und Statistiken (z.B. für das BfE), Archivierung sowie den Schutz der Daten.

10. Was beinhalten die Abgaben?

Die Abgaben setzen sich folgendermassen zusammen:
Gesetzliche Förderabgabe für die KEV (kostendeckende Einspeisevergütung)
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
Gewässerschutzabgabe

Die Abgaben werden Ihnen auf der Netzrechnung transparent ausgewiesen.

Zusätzliche Informationen zu den 3 Abgaben:

  1. Gesetzliche Förderabgabe:
Die Abgabe wird zur Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien erhoben. Die BKW leitet die eingezogenen Beträge an swissgrid (Nationale Netzgesellschaft) weiter, welche die Gelder entsprechend einsetzt.

Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Herbst festgelegt.
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  1. Abgaben und Leistungen an die Gemeinde:
Hierbei handelt es sich um Abgaben welche der Gemeinde weitergereicht werden. Kosten für die Verlegung der Leitungen, Bau von Anlagen und Konzessionsabgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund (Bewilligungen, Nutzungsrechte etc.) werden dadurch finanziert.

Die maximale Abgabe pro Monat und Messstelle ist auf CHF 25.00 begrenzt.

Die Erhebung der Abgabe wird nicht durch die BKW beschlossen, sondern durch die jeweilige Gemeinde.
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  1. Gewässerschutzabgabe:
Diese Bundesabgabe dient dem Schutz der Gewässer und Fische. Die Abgabe wird ab 1.Januar 2012 erhoben.

11. Weshalb bezahle ich Systemdienstleistungen?

Die Systemdienstleistungen umfassen unentbehrliche Hilfsdienste, für welche die swissgrid zur Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Betriebes der Übertragungsnetze die Verantwortung trägt.
Die Erlöse aus dem Preiselement Systemdienstleistungen fliessen vollumfänglich der swissgrid zu.

Swissgrid ist die Nationale Netzgesellschaft und verantwortet den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Hochspannungsnetzes. Weitere Informationen finden Sie auf www.swissgrid.ch.

12. Wie weiss ich, ob mein Stromverbrauch im Durchschnitt liegt?

Der Stromverbrauch hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Bei Vergleichen sind u.a. folgende Faktoren zu berücksichtigen: Heizung, Wohnfläche, Anzahl und Alter der Haushaltgeräte, Lebensgewohnheiten etc.
„Oscars Energiesparwelt“ bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stromverbrauch zu reduzieren und mit anderen Nutzern zu vergleichen. Mehr...

13. Wie kann ich meine Stromkosten senken?

Sie können die Kosten durch einfache Stromsparmassnahmen beeinflussen. Nützliche Tipps finden Sie auf Oscars Energiesparwelt.

14. Ich bin umgezogen, in meiner neuen Wohnung habe ich einen viel höheren Stromverbrauch. Was sind die Gründe dafür?

Auch wenn sich Ihre Lebensgewohnheiten nicht verändert haben, kann es in einer neuen Wohnung zu einem höheren Verbrauch kommen. Zu berücksichtigende Faktoren sind u.a.: Art der Warmwasseraufbereitung (z.B. Elektroboiler) und Heizung sowie das Alter und die Energieeffizienzklasse der Haushaltgeräte.
Nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit und überprüfen Sie Ihren Stromverbrauch Online: Energybox