Die Rechnungsstellung an unsere Kunden erfolgt viermal pro Jahr.
Unsere Abrechnungsperioden im Überblick:
Winterperiode: 1. Oktober - 31. März
Sommerperiode: 1. April - 30. September
Die Zählerstände werden halbjährlich abgelesen, jeweils im Frühling und im Herbst. Im April und Oktober erfolgt somit die Rechnungsstellung jeweils auf Basis der tatsächlichen Zählerablesung.
Zwischen den Zählerablesungen (Januar / Juli) erstellen wir Teilrechnungen (Akontorechnungen) in der Höhe des geschätzten Energiebezugs seit der letzten Ablesung. Die Teilrechnung entspricht
Ihrem Stromverbrauch der letzen ca. 3 Monate der laufenden Abrechnungsperiode.
In den folgenden Musterrechnungen erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe. Die Beispiele beziehen sich auf eine Halbjahresrechnung nach Zählerablesung.
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Rechnungserklärung
- Rechnungserklärung Privatkunden (380 KB, pdf)
- Rechnungserklärung Gewerbekunden (908 KB, pdf)
