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Rechnungserklärung

Die Rechnungsstellung an unsere Kunden erfolgt viermal pro Jahr.

Unsere Abrechnungsperioden im Überblick:
Winterperiode: 1. Oktober - 31. März
Sommerperiode: 1. April - 30. September

Die Zählerstände werden halbjährlich abgelesen, jeweils im Frühling und im Herbst. Im April und Oktober erfolgt somit die Rechnungsstellung jeweils auf Basis der tatsächlichen Zählerablesung.

Zwischen den Zählerablesungen (Januar / Juli) erstellen wir Teilrechnungen (Akontorechnungen) in der Höhe des geschätzten Energiebezugs seit der letzten Ablesung. Die Teilrechnung entspricht
Ihrem Stromverbrauch der letzen ca. 3 Monate der laufenden Abrechnungsperiode.

In den folgenden Musterrechnungen erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe. Die Beispiele beziehen sich auf eine Halbjahresrechnung nach Zählerablesung.