Stromerzeugung aus erneuerbaren, ökologischen Energiequellen wie beispielsweise einer Solaranlage, einem Flusswasserkraftwerk oder einer Windturbine verfügt über zwei „Komponenten“ - den physikalischen Strom und den ökologischen Mehrwert.
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Der ökologische Mehrwert
• Der physikalische Strom. Diese Komponente nehmen wir als Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten im Allgemeinen als Strom wahr.
• Der ökologische Mehrwert. Beim ökologischen Mehrwert handelt es sich um den Mehrwert, den der ökologisch produzierte Strom gegenüber konventionell produziertem Strom z. B. aus Gas- oder Kernkraftwerken aufweist. Dieser ökologische Mehrwert kann in Form von Herkunftsnachweisen „fassbar“ gemacht werden. Diese Papiere stellen somit eine Art Garantie dar, dass die entsprechende Energiemenge tatsächlich auch ökologisch produziert und ins Netz eingespeist wurde.
Diese beiden „Komponenten“ können von den privaten Betreibern von ökologischen Produktionsanlagen nun unterschiedlich verwendet werden. So kann der physikalische Strom für den Eigenverbrauch verwendet oder ins BKW-Netz eingespeist werden. Den ökologischen Mehrwert kann der Betreiber entweder für sich selber verwenden oder vermarkten, indem er diesen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen anderen Personen oder Institutionen verkauft.
