• Seite weiterempfehlen
  • Seite drucken

Rücklieferung

Als unabhängiger Stromproduzent erhalten Sie von der BKW die Stromeinspeisung vergütet. Wird der eingespeiste Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert, so kann unter bestimmten Bedingungen zusätzlich der ökologischen Mehrwert an die BKW verkauft werden.

Der Tabellen können Sie entnehmen, welches Produkt für Sie zur Anwendung kommt und ob Sie den ökologischen Mehrwert an die BKW verkaufen können.

 

Ihr Produkt für die Vergütung der Energieeinspeisung

Strom aus erneuerbaren Energiequellen Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen
Inbetriebnahme der Anlage vor 01.01.2006 Rücklieferung eeMKF Rücklieferung en
Inbetriebnahme der Anlage nach 01.01.2006 Rücklieferung en Rücklieferung en

 

 

 

Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert an die BKW zu verkaufen

Strom aus erneuerbaren Energiequellen Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen
Leistung der Anlage <100 kW ja nein
Leistung der Anlage >100 kW nein (*) nein

(*) Auf Anfrage und bei entsprechendem Bedarf der BKW ist eine Nachweisvergütung zu Marktpreisen möglich.

 

 

 

Produkte für die Vergütung der Stromeinspeisung und des ökologischen Mehrwerts

 

Rücklieferung eeMKF

Das Produkt Rücklieferung eeMKF vergütet an unabhängige Stromproduzenten mit Anspruch auf Mehrkostenfinanzierung (MKF) die Einspeisung von überschüssigem erneuerbaren Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden.

Die Vergütung für die Stromeinspeisung erfolgt zum gesetzlich empfohlenen Vergütungspreis von 15 Rp./kWh.

 

Energie

exkl. MWSt

inkl. MWSt

Einfachtarif

15.00 Rp./kWh

16.20 Rp./kWh

Rücklieferung en

Das Produkt Rücklieferung en vergütet an unabhängige Stromproduzenten die Einspeisung von nicht erneuerbarem Strom und erneuerbarem Strom aus Anlagen, die auf KEV verzichten oder auf der KEV-Warteliste stehen.

Die Vergütung für die Stromeinspeisung orientiert sich am gängigen Haushaltstarif für den Energiebezug (1to1 energy easy).

 

Energie

exkl. MWSt

inkl. MWSt

Hochtarif
(7.00-21.00 Uhr)

11.30 Rp./kWh

12.20 Rp./kWh

Niedertarif
(21.00-7.00 Uhr)

6.70 Rp./kWh

7.24 Rp./kWh

Nachweisvergütung

Unabhängige Stromproduzenten können für ihren erneuerbaren Strom aus Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW den ökologischen Mehrwert an die BKW übergeben. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den offiziellen KEV-Ansätzen.

Berechnungsbeispiel:
Ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage von 40 m2 und einer Leistung von 5 kWp, produziert pro Jahr ca. 5‘000 kWh Strom.

Der Vergütungsansatz für den ökologischen Mehrwert beträgt für dieses Beispiel 34.85 Rappen pro kWh, die Vergütung für die Stromeinspeisung beträgt 11.30 Rappen pro Kilowattstunde (exkl. MWSt).

Für die gesamte produzierte Strommenge ergibt dies eine Vergütung für die Stromein-speisung und den ökologischen Mehrwert von CHF 2307.50 pro Jahr (davon Vergütung ökologischer Mehrwert CHF 1742.50 pro Jahr).

Annahmen zur Photovoltaikanlage:
- Inbetriebnahme der Anlage: Januar 2011
- Art der Anlage: Im Dach integriert
- produziert nur während Hochtarifzeit (07.00-21.00 Uhr)